Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18.04.2026
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen (wie Seminare, Kurse, Workshops, Familienfeiern, Anlässe, etc.), welche auf dem Nisihof durchgeführt werden.
2. Anmeldung einer Veranstaltung
Die Anmeldung einer Veranstaltung erfolgt schriftlich durch Zusendung der vom Veranstalter ausgefüllten Veranstaltungsvereinbarung an den Nisihof. Mit dem Absenden der Veranstaltungsvereinbarung werden die vorliegenden AGB akzeptiert. Von diesen AGB abweichende oder widersprechende Bedingungen des Veranstalters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Nisihof diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Ankunft
Die Zimmer sind ab 14.00 Uhr bezugsbereit. Die Veranstaltungsteilnehmer werden bei Ankunft im Gemeinschaftsraum/Seminarraum empfangen. Dort begleichen sie vor Beginn der Veranstaltung noch ausstehende Anteile ihrer Rechnung. Zahlungen sind in bar mit CHF (Schweizer Franken) oder per TWINT möglich. Für Bezahlungen mit TWINT berechnen wir eine Gebühr von CHF 5.00 pro Transaktion.
4. Abreise
Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
5. Unterkunft und Verpflegung
Im Gästehaus stehen folgende Zimmer zur Verfügung:
- Nr. 1 «Buure Zimmer» – 1 grosses Doppelbett / 2 Einzelbetten (Stockbett)
- Nr. 2 «Seeblick» – 1 Doppelbett / 2 Einzelbetten (Stockbett)
- Nr. 3 «Abendblick» – 1 Doppelbett
- Nr. 4 «Landluft» – Einzelbett (erweiterbar – 2 Betten)
- Nr. 5 «Fuchsbau» – 1 Doppelbett, 1 Einzelbett
Das Nisihof-Gelände bietet Platz für Camper, Wohnwagen und Zelte mit Aussendusche und WC.
Die aktuellen Preise sind unter www.nisihof.ch ersichtlich. Für eine spätere Ankunft, eine frühzeitige Abreise oder für nicht beanspruchte Übernachtungen werden keine Ermässigungen oder Rückerstattungen gewährt.
6. Rauchen, Haustiere und Nachtruhe
In sämtlichen Räumen und Zimmern besteht striktes Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Im Gästehaus herrscht von 22:00 bis 07:00 Uhr Nachtruhe. Ansonsten gilt die Hausordnung.
6.1 Alkoholkonsum
Unsere Bar bietet ein bescheidenes Alkoholangebot. Das Mitbringen von Alkohol ist nicht erwünscht. Ausserordentliche Anfragen sind direkt an zu richten. Es werden Zapfen- bzw. Korkengelder verrechnet.
7. Teilnehmerzahlen und Listen für Veranstaltungen
Für die Akquise von Veranstaltungs-Teilnehmern ist der Veranstalter verantwortlich.
8. Zahlungsbedingungen für den Veranstalter
Mit dem Absenden der Veranstaltungs-Vereinbarung und der Überweisung einer Akontozahlung durch den Veranstalter wird die Buchung verbindlich.
9. Annullierung der Veranstaltung
Die Absage einer Veranstaltung hat schriftlich durch den Veranstalter zu erfolgen und wird vom Nisihof dem Veranstalter schriftlich bestätigt. Es gilt das Datum des Poststempels oder der E-Mail. Bei Annullierung der Veranstaltung werden dem Veranstalter folgende Kosten verrechnet:
- Kostenfrei bei Absage bis zu 180 Tage vor Beginn der Veranstaltung
- 15% der Veranstaltungskosten bei Absage 179 Tage – 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung
- 30% der Veranstaltungskosten 89 Tage – 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung
- 40% der Veranstaltungskosten 44 Tage – 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung
- 75% der Veranstaltungskosten 29 Tage – 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung
- 100% der Veranstaltungskosten 14 – 0 Tage vor Beginn der Veranstaltung
Die Akontozahlung (10% des Gesamtbetrages) ist innert 30 Tagen fällig.
Die Überweisung hat auf folgendes Konto zu erfolgen:
Peter Rölli
Nisihof 1
6208 Oberkirch
Valiant Bank
CH18 0630 0507 2774 7783 2
Bitte geben Sie bei der Überweisung den Namen der Veranstaltung, den Termin und Namen an. Allfällige Bankgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren von CHF 25.00 pro Mahnung erhoben. Auf verspätet geleistete Zahlungen wird ohne weiteres ab der zweiten Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Die Akontozahlung bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Kosten auf dem hiervor erwähnten Konto. Nach der Durchführung der Veranstaltung wird die Akontozahlung direkt verrechnet oder innerhalb von 14 Arbeitstagen zurückerstattet.
Im Falle von vertragsrechtlich anerkannter, höherer Gewalt können beide Parteien ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurücktreten. Eine vom Veranstalter bereits geleistete Anzahlung wird vom Nisihof zurückerstattet. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
10. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet für die fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung von Inventar oder Einrichtung des Nisihofs. Der Veranstalter haftet ebenfalls für sein eigenes Equipment. Die Versicherung ist Sache des Veranstalters und der Veranstaltungsteilnehmer. Für die Nutzung nicht bedienter Garderoben übernimmt der Nisihof keine Haftung. Die Verantwortung für das körperliche, seelische und geistige Wohl der Veranstaltungsteilnehmer liegt ausschliesslich beim Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmern selbst.
11. Reklamationen
Der Nisihof setzt sich mit Engagement für das Wohl seiner Gäste ein. Sollte es trotzdem zu Reklamationen kommen, bitten wir den Veranstalter, sich umgehend mit der zuständigen Person der Veranstaltungsorganisation oder mit der Betriebsleitung vor Ort in Verbindung zu setzen. Ansprüche, welche erst nach Verlassen des Nisihofs erhoben werden, können nicht mehr geltend gemacht werden.
12. Dekorationen und Ausstattung
Mitgebrachtes Equipment und Dekoration können in Absprache mit dem Nisihof verwendet werden und müssen vom Veranstalter umgehend nach dem Ende der Veranstaltung abgebaut und wieder mitgenommen werden.
13. Öffentliches Abspielen von Musik
Der Nisihof weist darauf hin, dass Veranstalter, die im Rahmen einer Veranstaltung Musik öffentlich abspielen, zum Erwerb einer entsprechenden Lizenz der SUISA verpflichtet sind (mehr Informationen unter www.suisa.ch).
14. Zusatzeinnahmen des Veranstalters
Für zusätzliche Einnahmen und kommerzielle Tätigkeit auf dem Gelände des Nisihofs bedarf es die ausdrückliche Zustimmung des Nisihofs. 10% des Verkaufsumsatzes geht an den Nisihof.
15. Fundsachen und liegen gebliebene Gegenstände
Fundsachen und liegen gebliebene Gegenstände werden nur gegen Vorauszahlung des Portos nachgesandt. Nach Ablauf von 30 Tagen gehen die Fundsachen und Gegenstände in das Eigentum des Nisihofs über.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sursee.
Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wurde in den vorliegenden AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Schriftform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
Preis- und Konditionsänderungen bleiben vorbehalten.